P1 Verwendungserklärung
P1 Bedingungen
In die Kategorie P1 fallen Pyrotechnische Gegenstände, von denen eine geringe Gefahr ausgeht und welche nicht den Feuerwerkskörpern zugeordnet sind, oder für Bühne und Theater zugelassen sind.
Hierzu gehören unter anderem Anzündmittel, Raucherzeuger und andere technische Artikel. P1 Artikel dürfen ab 18 Jahre erworben werden. Die beiliegende Anleitung oder auf dem Artikel angebrachte Sicherheitshinweise sind zwingend zu beachten.
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