T1 Verwendungserklärung

Verwendungserklärung für das Überlassen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie T1 (Bühnenpyrotechnik)

 

Hinweise:

 Gegenstände der Kategorie T1 dürfen nur für technische Zwecke im Rahmen von Bühnen-, Film- und Fotoproduktionen sowie Musik und Showveranstaltungen verwendet werden.

 Der Vertrieb und das Überlassen dieser Gegenstände, ist nur in ungeöffneter Originalverpackung erlaubt.

 Die Gebrauchsanweisung ist zu Beachten.

 Die Abgabe an Personen unter 18 Jahren ist verboten.

 

Ohne Verwendungserklärung erfolgt keine Abgabe von Feuerwerksartikeln der Kategorie T1!
T1-Verwendungsformular

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